AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fehlmann AG (gültig ab Januar 2021)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen mit der Fehlmann AG. Andere Abreden (insbesondere andere AGBs) sind nur wirksam, wenn die Fehlmann AG solchen schriftlich zustimmt.
2. Offerten und Preise
Offerten sind erst nach deren schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fehlmann AG verbindlich. Sämtliche Angaben und Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fehlmann AG unverbindlich und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackungs- sowie Transportkosten. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Fakturadatum zu bezahlen (Verfalltag). Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins von 5 % fällig. Eine Verrechnung mit Forderungen des Kunden gegenüber der Fehlmann AG ist ausgeschlossen. Die Fehlmann AG darf die Auslieferung von Bestellungen sowie die Annahme weiterer Bestellungen von der vorgängigen Zahlung durch den Kunden abhängig machen.
3. Produkte
Die Fehlmann AG liefert die Produkte in handelsüblicher Qualität. Die Eignung der von ihr vertriebenen Produkte prüft die Fehlmann AG nicht. Farbnuancen sowie Kaliberdifferenzen sind möglich und werden ausdrücklich vorbehalten. Unterschiede in der Variation der Fliesen bedeutet, dass die Fliesen nicht völlig unterschiedliche Farben besitzen, sondern innerhalb ihrer Farbe durch Schattierungen und/oder Strukturen fast gar nicht (V1) bis stark (V4) voneinander abweichen. V1=geringes Farbspiel, V2=mittleres Farbspiel, V3 hohes Farbspiel, V4=starkes Farbspiel.
4. Lieferbedingungen
Bei den angegebenen Lieferfristen handelt es sich um Richtwerte. Teillieferungen sind ebenfalls möglich. Ein Schadenersatz kann aufgrund verspäteter Lieferung bei Verhinderung, Verzögerung und in Fällen höherer Gewalt nicht geltend gemacht werden. Die Transportkosten werden gemäss den effektiven Aufwendungen dem Kunden verrechnet.
5. Verpackung
Die Verpackung wird dem Kunden belastet und wird nicht zurückgenommen oder entsorgt. Die Fehlmann AG wählt eigenhändig die geeignetste Verpackungsart.
6. Gewährleistung und Haftung
Die Haftung der Fehlmann AG beschränkt sich ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche andere Haftung ist ausgeschlossen. Die Ware ist sofort nach Empfang zu prüfen und erkennbare Mängel sind umgehend schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen werden nur bei verdeckten Mängeln noch berücksichtigt.
7. Übergabe- und Erfüllungsort
Übergabe- und Erfüllungsort für Lieferungen bzw. Leistungen der Fehlmann AG ist der Westring 1 in Hunzenschwil. Ab diesem Ort trägt der Kunde die Gefahr und die Kosten. Das Abladen ist ebenfalls Sache des Kunden.
8. Rücknahme von Waren
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Firma Fehlmann AG möglich. Spezialanfertigungen und Waren, welche die Firma Fehlmann AG nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen; sie werden mit einem Abzug von mindestens 30% auf die Faktura-Preise gutgeschrieben.
9. Abgabe von Musterplatten
Die Firma Fehlmann AG liefert dem Kunden auf sein Verlangen Muster der ausgesuchten Materialien. Entstehen dabei für die Fehlmann AG Kosten, die das übliche Mass überschreiten, werden diese dem Kunden verrechnet. Bei Naturprodukten (z.B. Naturstein,) sowie Keramik und Kunststeine sind naturgegebene Abweichungen von Mustern zu effektiver gelieferter Ware möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
10. Anwendbares Recht sowie Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und der Fehlmann AG ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 5502 Hunzenschwil. Die Fehlmann AG behält sich vor, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.